IeV-Resolution vom 06.05.2025
Die zunehmende Mobilität im internationalen grenzüberschreitenden Schienenverkehr und im öffentlichen Verkehr insgesamt erfordert höchste Standards bei der Sicherheit für Beschäftigte und Fahrgäste. Ein zentrales Element dieser Sicherheit ist die konsequente Einhaltung von Arbeitsund Ruhezeiten, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wie dem Führen von Zügen oder Bussen.
Fehlende einheitliche Regelungen und Kontrollsysteme im grenzüberschreitenden Personenverkehr führen zu einer Risikoerhöhung durch Übermüdung, Zeitdruck und Organisationsmängel. Gleichzeitig nehmen psychosoziale Belastungen, sowohl im Schienenverkehr als auch im städtischen und regionalen öffentlichem Verkehr zu.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im ÖT
Während die nationalen Regelungen zu Arbeitsund Ruhezeiten in den meisten Ländern, wie in Österreich, Luxemburg und der Schweiz, bereits strengen Bestimmungen unterliegen, bestehen im internationalen Verkehr oft Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und Kontrolle solcher Regelungen. Unterschiedliche nationale Bestimmungen und deren uneinheitliche Anwendung sowie unterschiedliche technische Überwachungsverfahren erschweren eine grenzüberschreitende Kontrolle.
Eine stärkere rechtliche, praktische und effiziente Absicherung der Arbeitsbedingungen ist daher nicht nur aus gewerkschaftlicher Sicht erforderlich, sondern eine verantwortungsvolle Maßnahme im Interesse der allgemeinen Sicherheit.
Die Gewerkschaften FCG-Vida, der Personalverband transfair und der SYPROLUX, versammelt in Graz vom 4. Mai bis zum 7. Mai 2025 auf dem jährlichem IEV-Kongress, fordern die zuständigen politischen, verwaltungstechnischen und unternehmerischen Stellen sowie die internationalen Gremien des Eisenbahnsektors auf, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung der Arbeitszeiten und Ruhezeiten von Lokführern, insbesondere im internationalen grenzüberschreitenden Verkehr, zu ergreifen. Vorwiegend sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Vereinheitlichung der Arbeitszeitregelungen im grenzüberschreitenden- und internationalen Verkehr:
Es sollen einheitliche Standards für Arbeits- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal im internationalen Verkehr eingeführt werden, die in allen beteiligten Ländern angewendet werden.
Die Europäische Union (EU) und relevante internationale Organisationen wie die Internationale Eisenbahnunion (UIC) sollten eng zusammenarbeiten, um eine harmonisierte Gesetzgebung zu gewährleisten. Festlegung maximaler Schichtlängen, garantierter Ruhezeiten und Pausen – unabhängig von Unternehmensgrenzen
2. Einführung effektiverer Kontrollmechanismen:
Es müssen digitale Systeme zur Echtzeitüberwachung der Arbeits- und Ruhezeiten aller sicherheitsrelevanten Funktionen im ÖV entwickelt und eingeführt werden, die auch über Grenzen hinweg effizient arbeiten. Diese Systeme sollen in der Lage sein, überschreitende Arbeitszeitverstöße automatisch zu melden, um die regelmäßige Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen zu verbessern.
3. Schulung und Sensibilisierung:
Das Fahrpersonal muss umfassend über die rechtlichen Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten sowie über die gesundheitlichen Risiken von Übermüdung und Arbeitszeitüberschreitungen geschult werden.
Unternehmen sollten gezielt Programme anbieten, die die Bedeutung von Schlaf, Erholung und körperlicher Gesundheit betonen, um die langfristige Gesundheit und Sicherheit der Lokführer zu gewährleisten.
4. Sicherheit durch Personalstärke und verlässliche Schichtplanung:
Ausreichende Personalbemessung zur Einhaltung von Ruhezeiten, auch bei Verspätungen oder Personalausfällen.
Reduktion von kurzfristigen Dienstplanänderungen und Doppelschichten.
Mindeststandards für Nachtschichten und deren Ausgleich.
5. Sicherstellung ausreichender Ruhezeiten bei grenzüberschreitenden Fahrten:
Das Fahrpersonal soll während grenzüberschreitender Fahrten immer die Möglichkeit haben, ihre Ruhezeiten in einem sicheren Umfeld zu verbringen, insbesondere in Bezug auf Grenzübertrittszeiten und unvorhergesehene Verzögerungen.
Es sollen geräumige Pausenbereiche an internationalen Knotenpunkten eingerichtet werden, die den Lokführern Zugang zu guten Erholungsbedingungen bieten.
6. Konsolidierung von Arbeitszeitdaten:
Die Vernetzung von Daten zwischen den verschiedenen Eisenbahnunternehmen und grenzüberschreitenden Verkehrsgesellschaften sollte verbessert werden, um eine gemeinsame Datenbank zu erstellen, die für alle relevanten Behörden zugänglich ist.
Diese Datenbank sollte alle relevanten Arbeitszeitinformationen enthalten, um sicherzustellen, dass das Fahrpersonal in jedem Land nach den jeweils geltenden Vorschriften arbeitet.
7. Schaffung eines internationalen Überwachungsorgans:
Es sollte ein internationales Überwachungsorgan geschaffen werden, das die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze im grenzüberschreitenden Verkehr prüft und bei Verstößen Sanktionen verhängt. Dieses Organ könnte mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zusammenarbeiten.
8. Berichterstattung und Transparenz:
Alle relevanten Akteure sollten regelmäßig über den Status der Arbeitszeitüberwachung berichten. Dies sollte durch jährliche Berichte erfolgen, die öffentlich zugänglich sind und eine transparente Einsicht in die Umsetzung der Arbeitszeitregelungen bieten.
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr – für Beschäftigte wie für Fahrgäste – ist kein Nebenprodukt wirtschaftlicher Planung, sondern ein grundlegendes Menschenrecht und öffentliches Gut.
Die Sicherheit des Fahrpersonals im internationalen Verkehr ist daher von zentraler Bedeutung für den Sicherheitsstandard des gesamten Eisenbahnverkehrs. Nur durch rigorose und harmonisierte Regelungen und Überwachungsmechanismen der Arbeitszeiten und Ruhezeiten auf grenzüberschreitender Ebene kann gewährleistet werden, dass diese wichtigen Vorschriften eingehalten werden und die Gesundheit des Fahrpersonals langfristig geschützt bleibt.
Wir fordern die zuständigen Stellen und Organisationen daher dringend auf, diese Resolution zu unterstützen und umzusetzen.
Verfasst in Graz am 06.05.2025
Besichtigung des EU-Parlamentes in Strasbourg im Juni 2025 v.l.n.r.: Steve Watgen; Paul Gries; Mylène Bianchy; Werner Ruegg; Franz Duhr; Frank Dumont und Bruno Zeller