Bereitschaftsdienst – IG 15

Nach fünfzig Jahren ohne jegliche Anpassung wird die Neufassung der IG 15 definitiv zum 1. April 2026 in Kraft treten. Es handelt sich dabei keineswegs um einen Aprilscherz, sondern um eine bedeutende Änderung im Bereich des Bereitschaftsdienstes.

Mit der Einführung der neuen IG 15 werden erstmals klare Arbeitsbedingungen für die Astreinte festgelegt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies, dass Bereitschaftsdienst und Schicht nach spätestens 14 Stunden am Tag enden. Nach diesen 14 Stunden müssen sie nach Hause zurückgekehrt sein und ab dem Moment beginnt ihre ununterbrochene Ruhezeit von 10 Stunden.

Der zuständige Chef de Service der MI-Abteilung hat erklärt und mehrmals bekräftigt, dass diese Änderungen keine organisatorischen Auswirkungen haben werden. Ob dies tatsächlich der Realität entsprechen wird, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Die Entwicklung wird deshalb aufmerksam verfolgt und begleitet seitens des SYPROLUX.

Für alle Beschäftigten ist nun klar: Ist die Gesamtarbeitsdauer von Schicht und Bereitschaftsdienst auf 14 Stunden begrenzt, so wird dies zumindest Auswirkungen auf die Einsätze haben. Beträgt zum Beispiel die Gesamtzeit nach mehreren Einsätzen und einer Anfahrt von einer Stunde bereits 13 Stunden, darf kein weiterer Einsatz mehr übernommen werden. Wer dann von der BLZ kontaktiert wird, bleibt derzeit noch offen., Zumindest der Chef des Service der MIAbteilung ist davon überzeugt, dass diese Fälle nicht auftreten werden. Daher sind etwaige Lösungen im Vorfeld seiner Meinung nach nicht der Rede wert. Sollte dies aber der Fall sein, und davon ist stark auszugehen, muss betreffender Verantwortlicher die Konsequenzen tragen.

In der Umsetzungsphase der neuen IG15 ist es daher wichtig, den Gewerkschaften, bzw den Personalvertretern umgehend Unregelmäßigkeiten oder Probleme bei der Handhabung mitzuteilen. Nur so können wir zeitnah eingreifen und mögliche Schwierigkeiten schnellstens lösen.

Ich erlaube mir an dieser Stelle noch mal darauf hinzuweisen, dass die IG 15, so wie sie in Kraft treten wird, einzig und alleine dem SYPROLUX zu verdanken ist, Da dieser in Sachen Entlohnung und Freistunden pro Ruhe-und Feiertag noch konsequent weiter verhandelt hat, als die Kollegen vom OGBL schon bereitwillig den ersten Vorschlag der Generaldirektion annehmen wollten.

Sicherheit im ÖPNV

Die Zahlen sind erschreckend. Zwischen 2024 und 2025 kam es zu einem massiven Anstieg von Vorfällen auf CFL Bedienstete. Auch wenn die Passagierzahlen ansteigen, dies lässt sich nicht einfach durch den Zulauf von Passagieren im OPNV erklären. Ereignisse, wie der Fall des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter der DB im Februar 2026, wollen wir keinesfalls erleben.

Die CFL Direktion ist sich bewusst, dass es hier ein Problem gibt und ist auch gewillt im Rahmen einer Arbeitsgruppe Überlegungen, Anpassungen und Änderungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Allerdings muss auch die Politik endlich reagieren. Luxemburg ist keine Insel und die Verantwortlichen dürfen die Augen nicht verschließen. (Siehe hierzu auch den Bericht der Zentraldelegation vom 12.03.2026).

François Duhr