Nach fast 50 Jahren erhält der Bereitschaftsdienst bei den CFL einen neuen reglementarischen Rahmen. Dieser soll vor allem für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und geregelte Ruhepausen sorgen. Bislang scheiterten Versuche, Veränderungen vorzunehmen, immer wieder. Doch jetzt ist es uns endlich gelungen, eine klare und realisierbare Lösung auszuarbeiten, zu verhandeln und in Kraft zu setzen. Über den Vorschlag zur Neufassung der IG15, der im Memorandum zwischen der CFL-Direktion und SYPROLUX niedergeschrieben wurde, wurde in der Sitzung der Zentraldelegation (DC) am 3. Oktober 2025 abgestimmt. Mit einem Votum von 7 (Zustimmungen) zu 3 (Ablehnungen) wurde die Neuregelung angenommen.

Der SYPROLUX und die CFL-Direktion einigten sich in der neuen IG 15 auf folgende Punkte:

▶ Der Bereitschaftsdienst wird Teil unserer statutarisch festgelegten Arbeitsbestimmungen.

▶ Die Schichtdauer und der Bereitschaftsdienst dürfen die Dauer von 14 Stunden pro 24 Stunden nicht überschreiten.

▶ Eine ununterbrochene Ruhepause von 10 Stunden zwischen zwei Schichten muss gewährleistet sein.

▶ Der Bereitschaftsdienst wird zur Referenzperiode (160 Stunden) angerechnet.

▶ Der Bereitschaftsdienst wird in zwei Kategorien aufgeteilt:

• service d’astreinte à disponibilité de base: mit einer monatlichen Vergütung

• service d’astreinte à disponibilité accrue:

1. der aktuelle wöchentliche Betrag einer «prime d’astreinte à disponibilité accrue» wird fast verdreifacht

2. die «prime d’intervention» von 50% ebenfalls verdreifacht und auf 150% angehoben

3. Es wird auch weiterhin eine Vergütung in Freistunden geben, gerechnet pro Ruhetag und pro Feiertag

4. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf bis zur Rückkehr nach Hause

5. Der Bereitschaftsdienst kann auf eigenen Wunsch und Anfrage zeitlich begrenzt verlassen werden. Ab 55 Jahren kann die Anfrage zur kompletten Befreiung von der Astreinte nicht mehr abgelehnt werden.

In den verschiedenen Services können jetzt endlich die praktischen Arbeiten zur Umsetzung der Neuregelung beginnen. Die Sozialpartner werden eng an der Umsetzung beteiligt sein und diese verfolgen können.