Gemäß dem Tripartite-Abkommen vom 28. September 2022 hat der Premierminister, Xavier Bettel, den Koordinationsausschuss der Tripartite erneut einberufen, um über das „Phasing-Out“ der energiepolitischen Maßnahmen im Jahr 2024, sowie den Ausgleich der 3. Indextranche im Jahr 2023 für die Unternehmen zu beraten.

Absicherung des Indexsystems und Anpassung der Steuertabelle

Am 3. März 2023 konnten die Sozialpartner ein neues Maßnahmenpaket schnüren und somit die Haushalte und Unternehmen durch eine konsequente Inflationsbekämpfung und eine Stärkung der Kaufkraft zu unterstützen.

Dabei konnte der LCGB seine Kernforderungen, insbesondere die Sicherung des Indexsystems und die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, umsetzen.

Folgendes ist in diesem Paket enthalten:

Volle Beibehaltung des Indexes

• die dritte Indextranche von 2023, die derzeit für den Monat Oktober vorgesehen ist, bleibt garantiert und wird gemäß dem gesetzlichen Rahmen angewendet (Anwendung einer Indextranche von +2,5 %, sobald die Inflation 2,5 % des Verbraucherpreisindexes erreicht);

• gemäß dem Tripartite-Abkommen vom September 2022 werden die Kosten dieser dritten Indextranche für die Unternehmen vom Staat über eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes der „Mutualité des employeurs“ ausgeglichen.

Steuerliche Maßnahmen

• strukturelle Anpassung der Steuertabelle an die Inflation in Höhe von 2,5 Indexstufen (6,36 %) ab dem 1. Januar 2024;

• für 2023 erhalten Arbeitnehmer und Rentner rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Konjunktur-Steuergutschrift (CIC) in Höhe von 2 Indexstufen (5%);

• zum 1. Januar 2024 wird eine Klimasteuergutschrift eingeführt, um die Kosten der CO2-Steuer für Geringverdiener auszugleichen;

• Anhebung der Steuerbefreiung von Strom, der von einem Privathaushalt mit Photovoltaikanlagen erzeugt wird, auf 30 kWp (von derzeit 10 kWp).

Verlängerung der energiepolitischen und antiinflationären Maßnahmen für das gesamte Jahr 2024

• Begrenzung der Gaspreissteigerung für Haushalte auf +15% im Vergleich zum Preis im September 2022;

• Einfrieren der Strompreise auf dem Niveau von 2022 für Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 25.000 kWh;

• Senkung des Heizölpreises um 15 Cent pro Liter;

• Senkung des Preises für lose Pellets, die für die Primärheizung verwendet werden, um 35%; der Höchstbetrag dieser Förderung beträgt 200 € (einschließlich aller Steuern) pro Tonne;

• Verlängerung der Energieprämie für berechtigte Haushalte;

• Deckelung der Tarife von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, betreuten Wohnungen und psycho -geriatrischen Tagesstätten durch eine staatliche Beteiligung an der Finanzierung des Energiepreisanstiegs;

• Verlängerung der staatlichen Beihilfen für energieintensive Unternehmen.

Maßnahmen im Bereich des Wohnungswesens

• Erhöhung des Steuerkredits auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) auf 30.000 € (von derzeit 20.000 €);

• Erhöhung der Obergrenze für den Steuerabzug von Schuldzinsen für ein Immobiliendarlehen auf

3.000 € (statt derzeit 2.000 €), rückwirkend zum

1. Januar 2023;

• Steuerbefreiung von 75% (derzeit 50%) der Nettomieteinnahmen aus Wohnungen, die der sozialen Mietverwaltung unterliegen.

Terminklausel

• eine neue Tripartite wird einberufen, wenn die für 2024 vorgesehene Indextranche vor Oktober fällt;

• die Zahlung der Indextranche für 2024 bleibt fällig und kann weder gestrichen noch aufgeschoben werden.

Dank dem Einsatz der Sozialpartner konnte die nationale Tripartite angemessene Lösungen für die aktuelle Krisensituation finden, indem sie Planbarkeit für Haushalte und Unternehmen für die Jahre 2023 und 2024 schafft, insbesondere was die Energiepreisentwicklung betrifft.

Die Kaufkraft wird durch die Beibehaltung der automatischen Indexierung der Löhne und Renten sowie durch steuerliche Maßnahmen, die allen Steuerzahlern zugutekommen, weiter gestärkt. Zudem werden die Maßnahmen im Bereich des Wohnungswesens die Folgen des Zinsanstiegs auf Immobilienkredite abfedern.

Unserer Meinung nach handelt es sich um ein ausgewogenes und angemessenes Paket, das es ermöglicht, die Kaufkraft abzusichern oder sogar zu steigern.

Demnach beweist dies, dass das Kriseninstrument “Tripartite” unmissverständlich eine Stärke des luxemburgischen Sozialmodells ist und somit ein Garant für den sozialen Frieden im Land.

Beispiele für die Berechnung der Konjunktur-Steuergutschrift (CIC)

Einkommen zum 1. April 2023

Jährlicher CIC

Monatlicher CIC

2.508 €

156,48 €

13,04 €

2.750 €

199,44 €

16,62 €

3.009 €

245,40 €

20,45 €

3.250 €

288,24 €

24,02 €

3.500 €

332,64 €

27,72 €

3.750 €

377,04 €

31,42 €

4.000 €

421,44 €

35,12 €

4.250 €

465,84 €

38,82 €

4.500 €

510,24 €

42,52 €

4.750 €

528,00 €

44,00 €

5.000 €

528,00 €

44,00 €

5.250 €

528,00 €

44,00 €

5.500 €

528,00 €

44,00 €

5.750 €

528,00 €

44,00 €

6.000 €

528,00 €

44,00 €

6.250 €

528,00 €

44,00 €

6.500 €

528,00 €

44,00 €

6.750 €

528,00 €

44,00 €

7.000 €

528,00 €

44,00 €

7.250 €

528,00 €

44,00 €

7.500 €

528,00 €

44,00 €

7.750 €

528,00 €

44,00 €

8.000 €

528,00 €

44,00 €

8.250 €

528,00 €

44,00 €

8.500 €

528,00 €

44,00 €

8.750 €

528,00 €

44,00 €

9.000 €

528,00 €

44,00 €

9.250 €

528,00 €

44,00 €

9.500 €

528,00 €

44,00 €

9.750 €

556,20 €

46,35 €

10.000 €

576,00 €

48,00 €

Die Berechnungen gehen von einem Gehalt nach Fall der nächsten Indextranche im April (Index 921,40 laut Statec) aus und sind auf den Cent aufgerundet.