Rapport de la réunion de la Délégation Centrale, le 03.10.2025


Bereitschaftsdienst bei den CFL

Der Bereitschaftsdienst (astreinte) bei den CFL der in der IG 15 und der IG 33 geregelt wurde, wurde nach langen und zähen Verhandlungen endlich umgesetzt. Der SYPROLUX und die CFL-Direktion haben vereinbart, künftig nur noch ein einziges Reglement für den Bereitschaftsdienst aufzusetzen. Dem SYPROLUX war es sehr wichtig, verschiedene wichtige und formelle Neuregelungen sowie Anpassungen in punkto Arbeitsbedingungen in der neuen Version der IG15 zu verankern. Von grundlegender Bedeutung war auch, die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern.

Der SYPROLUX und die CFL-Direktion einigten sich auf folgende Punkte:

• der Bereitschaftsdienst wird Teil unserer statutarisch festgelegten Arbeitsbestimmungen;

• die Schichtdauer und der Bereitschaftsdienst dürfen die Dauer von 14 Stunden pro 24 Stunden nicht überschreiten;

• eine ununterbrochene Ruhepause von 10 Stunden zwischen 2 Schichten muss gewährleistet sein;

• der Bereitschaftsdienst wird zur Referenzperiode (160 Stunden) angerechnet;

Der Bereitschaftsdienst wird in 2 Kategorien aufgeteilt:

1. Service d’astreinte à disponibilité de base: mit einer monatlichen Vergütung zwischen 20 und 40€

2. Service d’astreinte à disponibilité accrue: der aktuelle wöchentliche Betrag einer «prime d’astreinte à disponibilité accrue» liegt zusammengerechnet bei 12,40€. Dieser Betrag wird fast verdreifacht und auf 35€ angehoben, die «prime d’intervention» von 50% ebenfalls verdreifacht und auf 150% angehoben,

Es wird auch weiterhin eine Vergütung in Freistunden geben, gerechnet pro Ruhetag und pro Feiertag.

Bei der Abstimmung in der Zentraldelegation kam es dann zum Paukenschlag, die Neuauflage des Bereitschaftsdienstes wurde mit den Stimmen des SYPROLUX und 2 Stimmen des OGBL-Landesverband (Patrick Vansteenkiste und Gaby Birtz) angenommen. Dann muss aber die Frage erlaubt sein: Was hat der Protest vom 11.06.2025 des OGBL-Landesverband gebracht? Nichts, gar nichts nur eine total unnötige Rebellion auf dem Rücken der CFL-Belegschaft.

Anwendung der «prime opérationnelle»

Die «prime opérationnelle» ist ein Element anhand dessen sich eine gewisse Anerkennung ausdrücken lässt. Vor allem aber, ist es ein Instrument mit dem die negativen Auswirkungen der Reform im öffentlichen Dienst von 2015 auf unsere Laufbahnen, teilweise ausgebügelt werden sollen.

Die berechtigten Posten wurden definiert, welche zu den vorgesehenen Berufszweigen gehören und bei denen die «prime opérationnelle» ausbezahlt wird. Zu erwähnen ist aber, dass ein Kollege/eine Kollegin des alten Regimes, nicht von einem Kollegen/einer Kollegin des neuen Regimes überholt werden kann. In diesen Fällen müsste dann ein Ausgleich an die betroffenen Mitarbeiter des alten Regimes ausgezahlt werden.

Jeder Bediensteter der die «prime opérationnelle» erhielt, bekam eine Erklärungs-Mail des RH/Direktors, zu erwähnen ist, dass die «prime opérationnelle» beim Oktober Gehalt ausbezahlt wurde (Rückwirkend auf den 01. September) da dieser als Startschuss für die Prämie galt.

Die «prime opérationnelle» wurde in der Zentraldelegation angenommen.

Aktivitätsbericht des Sicherheits- und Umweltdienstes (Service SE)

Die Verantwortliche des Sicherheits- und Umweltdienstes Doris Horvath stellte die Zahlen der gemeldeten Aggressionen im öffentlichen Verkehr des letzten Jahres vor. Diese werden sowohl bei den CFL als auch bei der AVL, dem RTGR, der Luxtram und dem TICE aufgelistet und gemeldet. Hauptsächlich wurde über Aggressionen gegenüber Bediensteten; Vandalismus; Straftaten; Unangemessenes Verhalten; Körperverletzung gegenüber Dritten berichtet. Ebenfalls wurde festgestellt, dass das Spucken auf Bedienstete des öffentlichen Verkehrs weiter zustimmt.

Die Bahnstrecke von Luxemburg nach Athus wurde als die mit den meisten Zwischenfällen identifiziert und die Bahnhöfe Luxemburg (576), Bettemburg (132), Petingen (119), Rodange (111) und Esch/Alzette (104) sind die mit den meisten Übergriffen.

Ansonsten wurde uns mitgeteilt, dass bei den Arbeitsunfällen der CFL-Bediensteten ein Rückgang zu verzeichen ist.

Vorstellung der neuen Dienstpläne der Coradia Mannschaften in der Zentralwerkstatt

Die 2 Coradia Mannschaften sollen ab dem 05. Januar 2025 nach neuen Dienstplänen arbeiten. Hier soll ein 3 Schicht System eingeführt werden mit einer Früh-, Mittags -, und Nachtschicht (07:0015:00/15:00-23:00/23:00-07:00). Leider mussten wir feststellen, dass in den Dienstplänen 5 aufeinanderfolgende Nachtschichten eingeplant sind, was in den Augen der Sozialpartner OGBL-Landesverband und SYPROLUX zu viel sind. Lieber würden die Sozialpartner einen Dienstplan mit maximal 4 Nachtschichten sehen. Die Verantwortlichen des TM, teilten mit, dass den lokalen Personalvertreter mehrere Dienstpläne vorgelegt wurden und dieser Zuspruch gefunden hätte. Ausserdem wurde uns mitgeteilt, dass die Dienstpläne der anderen Mannschaften (anderen Serien) erst angepasst würden wenn die CORADIA Dienstpläne sich bewährt hätten.

Die Zentraldelegation wird sich in naher Zukunft mit den TM-Personalvertreter zusammensetzen und eine gemeinsame Stellungnahme verfassen.

Des Weiteren werden alle Dienstpläne der Zentralwerkstatt analysiert um die Bilanz nach ein paar Jahren nach der Einführung zu gewährleisten.

Neuorganisierung des Dienstes Brückenkontrolle im MI

Die Brückenkontrollen die dem MI-Dienst angesiedelt sind, sollen neu organisiert und neu aufgestellt werden. Aus diesem Grund soll der Personalbestand auf 18 Bedienstete erhöht werden.

Die CFL ist dafür verantwortlich, den Eisenbahnbetrieb sicher zu leiten und ihre Bauwerke in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Ein Instandhaltungs- und Überwachungsprogramm der CFL ermöglicht es, mögliche Risiken des Bahnbetriebs zu überwachen und zu beheben.

Ein Sicherheitsprogramm wird konsequent umgesetzt und weiterentwickelt um aus den Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem laufenden Betrieb die richtigen Schlüsse zu ziehen.

So wird die CFL dabei unterstützt, ihr Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern um Zwischenfälle zu minimisieren.

Folgende Bauwerke werden durch dieses neue Gebilde kontrolliert:

Brücken, Aquädukte, Tunnels; Träger und Masten von Lichtsignalanlagen; Markisen; Stützbauwerke; Lärmschutzbauwerke; Drahtgitterkörbe mit Steinfüllung (Gabionen)

Traffic- und Safety-Controller

Nach der Einführung des Traffic- und Safety Controllers in einigen Stellwerken (Petingen, Wasserbillig und Kleinbettingen) ist noch keine endgültige Bilanz gezogen worden. Trotzdem sollen die Fahrdienstleiter durch diese Neuorganisierung in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Promotionsprüfung abzulegen, um sich so für den Posten des Safety-Managers zu bewerben.

Es sollte jedoch betont werden, dass Fahrdienstleiter (Ausbildung vor 20xx) diese Qualifikation bereits im Rahmen ihrer Basisausbildung erworben haben, und trotzdem eine Promotionsprüfung ablegen müssen. Auch aus diesem Grund haben sich nicht viele Interessenten für die Promotionsprüfung gemeldet.

Anwesenheit eines Personalvertreters bei einem Personenunfall

Es wurde festgehalten, dass ein Personalvertreter, der von seinem Arbeitgeber (z.B.: die BLZ) zu einem Unfall geschickt wurde und deshalb seinen geplanten Schichtdienst nicht antreten kann, dieser dann ausnahmsweise unter die Regelungen des Bereitschaftsdienstes fällt. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Personalvertreter, die eine Freistellung besitzen, nicht von dieser Regelungen betroffen sind.

Für den SYPROLUX

Mylène Bianchy; Fränz Duhr; Ed. Mallinger; Steve Watgen; Isabelle Faber